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GEBÄUDE »
Das Gebäude wird oftmals auch als Haus bezeichnet. Es ist ein Bauwerk welches betreten werden kann und nach außen hin Räume umschließt.
Von der Landesbauordnung der deutschen Bundesländer wird es definiert als ein selbstständige, benutzbare, bauliche Anlage. Diese kann von Menschen betreten weden. Es schützt den Menschen sowie das Tier und Sachen.
Gebäude werden unterschieden nach der Konstruktion und dem Material, der Funktion, nach der Gestalt, nach den rechtlichen Gesichtspunkten sowie dem Energiestandard. Im Bereich der Konstruktion und Material wird unterschieden in Massivbau, Schottenbauweise und die Skelettbauweise, Mauerwerksbau, Lehmbau oder Holzbau.Eine einheitliche Kategosierung gibt es in der Unterscheidung nach Funktionen nicht.
In dieser Rubrik wird unterteilt die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Handel, Lager Warenumschlag , welches zusammen eine Kategorie bilden und dem gesellschaftlichen.
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